Leistungen / Detailübersicht
Wenn medizinische Versorgung zu Hause erforderlich ist, prüfen wir die Voraussetzungen für häusliche Krankenpflege.
Häusliche Krankenpflege kann die ärztliche Behandlung unterstützen, wenn bestimmte Maßnahmen zu Hause notwendig sind. Dazu können etwa Wundversorgung, die Gabe verordneter Medikamente und andere Maßnahmen der Behandlungspflege gehören. Art, Häufigkeit und Dauer richten sich nach dem medizinischen Bedarf.
Die Verordnung ist an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Wir beurteilen, welche Maßnahmen für die Behandlung erforderlich sind und welche Unterstützung bereits vorhanden ist. Häusliche Krankenpflege ist von allgemeinen Pflegeleistungen bei dauerhaftem Pflegebedarf zu unterscheiden.
Bei entsprechendem Bedarf legen wir die Maßnahmen fest und stimmen die weitere Versorgung ab. Die Verordnung wird der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt. Vor einer Fortsetzung überprüfen wir den Verlauf. Informationen zum Leistungsumfang bietet der Gemeinsame Bundesausschuss.
Bringen Sie aktuelle Befunde, den Medikamentenplan und gegebenenfalls den Krankenhaus-Entlassbericht mit. Informationen zum beteiligten Pflegedienst erleichtern die Abstimmung.