Leistungen / Detailübersicht
Wir beurteilen eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit und beraten zu anderen benötigten Attesten.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung setzt eine ärztliche Beurteilung voraus. Dabei berücksichtigen wir die Erkrankung und die Anforderungen Ihrer Tätigkeit. Nennen Sie Beschwerden, deren Beginn und Ihre berufliche Situation. Welche Untersuchung erforderlich ist und für welchen Zeitraum eine Bescheinigung möglich ist, wird individuell entschieden.
Bei gesetzlich Versicherten wird die AU im Regelfall elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber ruft die vorgesehenen Daten dort ab. Sie müssen Ihren Arbeitgeber weiterhin selbst über die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer informieren. Für besondere Situationen gelten abweichende Abläufe.
Die medizinisch erforderliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit gehört zur vertragsärztlichen Versorgung. Andere Atteste, etwa für Sport, Reisen, Prüfungen oder Versicherungen, sind nicht automatisch Kassenleistungen und können privat berechnet werden. Wir prüfen den Anlass und besprechen erforderliche Untersuchungen sowie mögliche Kosten vor der Erstellung.
Bringen Sie Versichertenkarte und erforderliche Formulare mit. Teilen Sie mit, wer die Bescheinigung benötigt und welche Angaben verlangt werden. Melden Sie sich bitte frühzeitig bei der Praxis.